Come4Work ist eine Plattform, die als Vermittler zwischen talentierten Arbeitnehmern, die im Ausland Arbeit suchen, und Arbeitgebern sowie Unternehmen, die neue Talente suchen, fungiert.
Der versprochene Arbeits- und Migrationsprozess wird unter Bedingungen geplant, die dem Gesetz über die Einwanderung qualifizierter Arbeitskräfte entsprechen.
Das neue Gesetz teilt qualifizierte Arbeitskräfte in zwei Kategorien ein: solche mit beruflicher Ausbildung und solche mit akademischer Ausbildung. Beruflich qualifizierte Arbeitskräfte sind Personen, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Wenn die berufliche Ausbildung im Ausland erfolgt ist, prüfen die zuständigen Anerkennungsstellen in Deutschland vor der Visumsbeantragung, ob die Ausbildung der deutschen Berufsausbildung gleichwertig ist.
Akademisch qualifizierte Arbeitskräfte sind diejenigen, die an einer deutschen Hochschule ihren Abschluss gemacht haben, einen Abschluss einer ausländischen Hochschule besitzen, dessen Anerkennung abgeschlossen ist, oder einen ausländischen Abschluss besitzen, der dem deutschen Hochschuldiplom entspricht.
Wenn Ihre im Ausland erworbene Berufsausbildung nicht vollständig anerkannt wurde und im Vergleich zur deutschen Ausbildung Mängel festgestellt wurden, haben Sie die Möglichkeit, an Qualifizierungsprogrammen in Deutschland teilzunehmen. Der Aufenthalt hierfür kann bis zu 18 Monate dauern, mit der Möglichkeit einer Verlängerung auf bis zu zwei Jahre. In der Regel ist dafür Deutschkenntnis auf mindestens A2-Niveau erforderlich. Eine Arbeit während des Integrationsprogramms ist unter bestimmten Einschränkungen möglich.
In Deutschland ist es im Rahmen von Vereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den für die Arbeitsverwaltung zuständigen Behörden in einigen Bundesländern für bestimmte Berufsgruppen möglich, in der gewünschten Beschäftigung tätig zu werden.
Die Ehepartner und minderjährigen Kinder qualifizierter Arbeitskräfte, die als Kernfamilie gelten, können ein Visum zum Familiennachzug beantragen. Beim Erhalt eines Visums für qualifizierte Arbeitskräfte können Familienmitglieder ein Visum zum Familiennachzug erhalten. Die Anträge der Kernfamilie können auch später gestellt werden. Dabei müssen jedoch Nachweise über die Beschäftigung des qualifizierten Arbeitnehmers in Deutschland, das Einkommen, die Wohnsituation und die Sprachkenntnisse des Ehepartners erbracht werden. Wenn die Kinder des qualifizierten Arbeitnehmers älter als 16 Jahre sind und später zu den Eltern ziehen, müssen sie Deutschkenntnisse nachweisen.
Nachdem Nutzer die erforderlichen Dokumente (Lebenslauf, Portfolio, Zertifikate usw.) ins System hochgeladen haben, fügt das System die Person je nach bevorzugtem Unternehmen oder Position einem Datenpool hinzu. Wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ausgewählt wird, kontaktieren wir Sie direkt über die Webseite. Kurz gesagt, es gibt keine direkte Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Im Falle Ihrer Auswahl werden wir von Ihnen die erforderlichen Unterlagen anfordern, die für die Arbeit im Ausland notwendig sind. Wir übernehmen persönlich alle erforderlichen Schritte mit diesen Dokumenten.
Come4Work schützt die Daten seiner Nutzer durch Verschlüsselung gemäß internationalen Standards. Die Informationen sind nur für die Nutzer zugänglich, und Come4Work darf die Nutzerdaten ohne deren Zustimmung nicht verwenden.
Ja. Wenn Sie keine „Blaue Karte EU“ erhalten können und Ihr jährliches Bruttogehalt unter 45.540 Euro liegt, müssen Sie auch einen geeigneten Rentenantrag stellen. Die zusätzliche Rente gilt, wenn sie mit einer Rentenversicherung Ihres Heimatlandes oder eines anderen Landes, einer privaten Rentenversicherung oder einer Lebensversicherung verbunden ist.
Mit Ihrer Qualifikation können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um in einem qualifizierten Beruf zu arbeiten. Es besteht auch die Möglichkeit, in verwandten Bereichen zu arbeiten. Sie sollten in der Lage sein, bestimmte Aufgaben entsprechend Ihrer Qualifikation zu erfüllen. Dies gilt nicht für Hilfsarbeiter oder Berufe, die durch praktische Ausbildung erlernt wurden. Die Bundesagentur für Arbeit bewertet, ob Ihre im Ausland erworbene Qualifikation mit dem gewünschten Beruf übereinstimmt.